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Businessmen

Forschungszulage jetzt beantragen,
bis zu 1 Mio. Euro Förderung  pro Jahr!

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Vom Kleinunternehmen bis zur Aktiengesellschaft, wir beraten alle Firmengrößen optimal. Die KLILUX GmbH hat dafür ein Team von Spezialisten und berät Unternehmen und Forschungseinrichtungen über Möglichkeiten der Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten durch die steuerliche Förderung von Forschungsprojekten, die Forschungszulage die hier erklärt wird.
 
Für Details  und eine erste kostenlose Beratung  rufen Sie uns bitte an:
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Die FORSCHUNGSZULAGE erklärt:
 
Staatliche Forschungsförderung bis zu 1 Mio. Euro pro Jahr:
 
Seit Anfang 2020 gibt es für Unternehmen die Möglichkeit, eine Forschungszulage für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) zu beantragen. Am Jahresanfang können Unternehmen für das vergangene Jahr eine 25%ige Forschungszulage für die in F&E entstandenen Personalkosten beantragen.  Forschungsaufträge an Dritte werden mit 15% bezuschusst werden.
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Die Forschungszulage kann für Forschungs­ und Entwicklungsvorhaben im Sinne des § 2 FZulG beansprucht werden, mit deren Arbeiten nach dem 1. Januar 2020 begonnen wurde oder für die der Auftrag nach dem 1. Januar 2020

erteilt wurde (§ 8 FZulG). Der förderfähige Gesamtbetrag pro Geschäftsjahr und Unternehmen ist auf 2 Millionen Euro begrenzt. Für Aufwendungen, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2026 entstanden sind, wurde der Betrag im Rahmen des Corona ­Konjunkturpaketes auf jährlich 4 Millionen Euro erhöht.

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Link zur Forschungsförderung:  LINK
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DER RICHTIGE PARTNER AN IHRER SEITE
 
Wir, die KLILUX GmbH, unterstützen seit 2015 Unternehmen bei der Beantragung von Projektfördermitteln in Deutschland und der EU. Unsere Kernkompetenzen für Ihre Forschungszulage:
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  •     Einschätzung von F&E Vorhaben,
  •     Projektbeschreibung,
  •     Planung und Kalkulation der förderbaren Projektkosten,
  •     Dokumentation der F&E Kosten.
 
Unserer Beratung schließt jegliche steuerlich-rechtliche Aspekte aus.
Kontaktieren sie uns per E-Mail oder telefonisch.
 

 

Wichtige Hinweise zu den förderfähigen F&E Kosten:  

 

Entsprechend der Begriffsbestimmung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (S. 24f.) handelt es sich bei Forschung und Entwicklung um:

  • Grundlagenforschung: experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten dienen.

  • Industrielle Forschung: planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen. Hierzu zählen auch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und unter Umständen auch der Bau von Prototypen in einer Laborumgebung oder in einer Umgebung mit simulierten Schnittstellen zu bestehenden Systemen wie auch von Pilotlinien, wenn dies für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist.

  • Sowie externe F&E Kosten

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Das Antragsverfahren

 

Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Es unterteilt sich in die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den sich anschließenden Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt.

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Zweistufiges Verfahren für die Gewährung der Forschungszulage

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1. Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle

Das Unternehmen stellt einen Antrag auf Bescheinigung für die FuE-Vorhaben, die begünstigt werden sollen. In den kommenden Monaten müssen Anträge vorübergehend in elektronischer Form und zusätzlich rechtsverbindlich unterschrieben per Post eingereicht werden. Die Antragstellung wird zeitnah auf ein voll elektronisches Antragsverfahren mit digitaler Signatur umgestellt. Der Antrag kann vor oder während der Durchführung eines FuE-Vorhabens oder nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, für das die Forschungszulage beantragt werden soll, gestellt werden.

Die Bescheinigungsstelle prüft, ob es sich bei den im Antrag beschriebenen Tätigkeiten um Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes FZulG handelt. Die Bescheinigungsstelle beurteilt nicht, in welchem Umfang die Aufwendungen Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage sind.

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2. Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt

 

Sofern eine Bescheinigung für die FuE-Vorhaben erteilt worden ist, wird beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage eingereicht. Dieser Antrag kann erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind. Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt. Die Bestimmung der Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage obliegt dem zuständigen Finanzamt.

 

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Forschungszulage für innovative Lösungen nutzen?

 

Die gegenwärtige Corona-Krise und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Folgen stellen viele Unternehmen vor noch nie geahnte Herausforderungen. Von der kurzfristigen Umstellung zum Homeoffice bis zu teils signifikanten Umsatzeinbrüchen, variiert die Disruption je nach Branche und von Unternehmen zu Unternehmen. Diese Umbrüche bieten derzeit auch große Chancen, weshalb die Investitionsfähigkeit in die Entwicklung von neuen Produkten oder innovativen Lösungen gestärkt werden sollte. Die Bundesregierung hat dazu die neue Forschungszulage eingeführt und mit dem Corona-Hilfspaket gleich von 500.000 € auf 1 Mio. € nochmal verdoppelt – noch bevor ein einziger Antrag gestellt wurde. Damit ist Deutschland  eines der letzten Industrieländer, die jetzt auch eine steuerliche Forschungsförderung anbieten. Großbritannien zum Beispiel hatte die Forschungszulage bereits vor 20 Jahren eingeführt.

 

Für wen ist die Forschungszulage relevant?

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Die Forschungszulage ist insbesondere  für KMUs sehr interessant. Neben der Möglichkeit Auftragsforschung gelten machen zu können, können Entwicklungsaufgaben für Projekte, die in 2020 begonnen haben rückwirkend zum Jahresabschluss geltend gemacht werden. Dies ist ungewöhnlich, denn die meisten Fördermitteln  müssen vor Projektbeginn beantragen werden.

Diese rückwirkende Beantragung eröffnet neue Möglichkeiten zur Identifizierung von förderfähigen „Projekten“. Denn aus meinen sieben Jahren Beratungserfahrung weiß ich, dass viele KMUs Innovation täglich leben, diese jedoch nicht in einem starren Projektplan verwalten/organisieren. Deshalb unterstütze ich Sie bei der Identifizierung und Quantifizierung von förderfähigen Projekten.

 

Was sind die Hürden bei der Beantragung der Forschungszulage?

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Das Forschungszulagengesetz hat noch ein paar Hürden zu bewältigen: Die erste liegt in der noch einzurichtenden Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Der Gesetzgeber hat erkannt, dass das Finanzamt nicht die richtige prüfende Behörde ist, um zu entscheiden, ob ein Projekt zum Bereich Forschung und Entwicklung zählt. Diese Erkenntnis hat den Vorteil, dass ein Antrag auf Forschungszulage von kompetentem Personal bewertet wird, dass einen fachlich besseren Zugang zu dem technologischen Thema hat. In Großbritannien ist das zum Beispiel nicht der Fall. Hier werden technische Projektbeschreibungen von Finanzbeamten beurteilt, was bei einer Prüfung durchaus zu erheiternden Gesprächen führen kann.

Der Nachteil der „fachlichen Prüfung“ ist, dass die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine unnötige Hürde darstellt. Meine Erfahrung bei der Beratung von KMUs hat gezeigt, dass viele Unternehmen den Begriff F&E zu konservativ auslegen. Dieser Effekt wird in Deutschland durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) noch verstärkt.  Viele KMUs stehen grundsätzlich vor der Frage, welche Projekte als „Forschung und Entwicklung“ nach dem Forschungszulagengesetz angesehen werden und damit förderfähig sind. Die bisher veröffentlichten Passagen und Definitionen aus der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die Verweise auf das “Frascati Handbuch” sind dabei leider nicht hilfreich.

 

Welche Chance bietet die Forschungszulage?  

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Als Ingenieur ist man neugierig und genau das ist das Spannende an der Beratung. Man kann den Kunden dabei helfen innovativer zu werden und gleichzeitig noch Fördermittel anwerben, die Kunden bei der Finanzierung von neuen Innovationen unterstützen.

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